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Informationen zur Riester-Rente



RIESTER-RENTE

Vom Staat gefördert

Die Riester-Rente ist ein Sonderfall innerhalb der privaten Rentenversicherung und für viele ein Einstieg in die private Altersvorsorge. Wer 2010 vier Prozent des Brutto-Jahresgehaltes in eine geförderte private Altersvorsorge investiert hat, bekommt zusätzlich vom Staat 154 Euro (Ehepaar doppelt) plus 185 Euro pro Kind. Für Kinder die ab 2008 geboren wurden, wird die Riester-Zulage auf 300 Euro erhöht. Für Kinder, die vor 2008 geboren wurden, bleibt es bei der bisher festgelegten Zulage von 185 Euro pro Kind. Unter 25-jährige erhalten zusätzlich eine einmalige staatliche Sonderzuwendung in Höhe von 200 Euro.

Die Riester-Rente ist bei niedrigem Einkommen oder für Anleger mit Kindern sinnvoll aber auch für besser verdienende Angestellte und Beamte aufgrund der hohen steuerlichen Förderung attraktiv.

Vergleich und Angebot zur Riester-Rente

Die Riester-Rente ist ein staatlich geförderter Sonderfall der privaten Rentenversicherung. Gefördert werden alle Pflichtversicherten der gesetzlichen Rentenversicherung, aber auch Beamte, Richter und Soldaten.

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In den privaten Krankenversicherungen kann man aus völlig unterschiedlichen Tarifen auswählen, wobei der gesetzlich verankerte Basistarif die medizinische Grundversorgung für die unteren Einkommensgruppen sicher stellt. Für Versicherte mit höheren Einkommen stehen verschiedene Wahltarife zur Auswahl, die man einzeln vertraglich sichern oder miteinander kombinieren kann. Je nach ausgewählter Zusatzleistung wird ein Beitrag ermittelt, der aber im Gegensatz zum Basistarif der privaten Krankenversicherer und der Pflichtversicherung in der Gesetzlichen auch persönliche Merkmale und Risiken mit berücksichtigt. Vergleichen lohnt sich hier auf jeden Fall, denn die Unterschiede beim geforderten Beitrag sind sehr deutlich. Wer sich für eine private Krankenversicherung entscheidet, sollte aber auch wissen, dass Familienangehörige ohne eigenes Einkommen hier nicht beitragsfrei mitversichert werden können, wie das beispielsweise bei einer freiwilligen Versicherung in einer gesetzlichen Krankenkasse der Fall ist.


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