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Informationen zur gesetzlichen Krankenversicherung


GESETZLICHE KRANKENKASSEN

Die Basis-Absicherung durch den Staat

Die Leistungen, die alle Krankenkassen zu erbringen haben, sind gesetzlich geregelt und unterscheiden sich daher kaum voneinander. Bei den Beiträgen, die sich nach dem Einkommen richten, sieht das anders aus: Hier sind durchaus Sprünge von bis zu zwei Prozent möglich.



In den privaten Krankenversicherungen kann man aus völlig unterschiedlichen Tarifen auswählen, wobei der gesetzlich verankerte Basistarif die medizinische Grundversorgung für die unteren Einkommensgruppen sicher stellt. Für Versicherte mit höheren Einkommen stehen verschiedene Wahltarife zur Auswahl, die man einzeln vertraglich sichern oder miteinander kombinieren kann. Je nach ausgewählter Zusatzleistung wird ein Beitrag ermittelt, der aber im Gegensatz zum Basistarif der privaten Krankenversicherer und der Pflichtversicherung in der Gesetzlichen auch persönliche Merkmale und Risiken mit berücksichtigt. Vergleichen lohnt sich hier auf jeden Fall, denn die Unterschiede beim geforderten Beitrag sind sehr deutlich. Wer sich für eine private Krankenversicherung entscheidet, sollte aber auch wissen, dass Familienangehörige ohne eigenes Einkommen hier nicht beitragsfrei mitversichert werden können, wie das beispielsweise bei einer freiwilligen Versicherung in einer gesetzlichen Krankenkasse der Fall ist.


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