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Themen
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· Thema Kosten
· Typische Schadensfälle
· Der richtige Vertrag
 
PRIVATHAFTPFLICHT

Wer ist versichert?

Die Haftpflichtversicherung schützt zunächst den Versicherungsnehmer selbst - er ist Vertragspartner mit allen Rechten und Pflichten. Auch die Familienmitglieder des Versicherungsnehmers, Ehepartner und Kinder, sind durch die private Haftpflichtversicherung geschützt.

 

Selbst, wenn keine Ehe geschlossen wurde, kann der Versicherungsschutz auf den Lebenspartner erweitert werden. Dafür muss der Name des Partners in den Vertrag aufgenommen werden.

Lückenloser Schutz

Der Haftpflichtschutz erstreckt sich sogar auf Haushalts- und Gartenhilfen sowie Babysitter. Kommt beispielsweise ein Nachbar durch Nachlässigkeit Ihres Babysitters während seiner Tätigkeit zu Schaden, zahlt in der Regel Ihre Haftpflichtversicherung.

 

Stirbt der Versicherungsnehmer, besteht der Haftpflichtschutz für die Angehörigen bis zur nächsten Prämienfälligkeit weiter. Zahlt der überlebende Partner die nächste Prämie, wird er automatisch Vertragspartner, der Versicherungsschutz läuft dann lückenlos weiter.


Vergleich zur Privathaftpflicht

ein Service von versicherung.net

In den privaten Krankenversicherungen kann man aus völlig unterschiedlichen Tarifen auswählen, wobei der gesetzlich verankerte Basistarif die medizinische Grundversorgung für die unteren Einkommensgruppen sicher stellt. Für Versicherte mit höheren Einkommen stehen verschiedene Wahltarife zur Auswahl, die man einzeln vertraglich sichern oder miteinander kombinieren kann. Je nach ausgewählter Zusatzleistung wird ein Beitrag ermittelt, der aber im Gegensatz zum Basistarif der privaten Krankenversicherer und der Pflichtversicherung in der Gesetzlichen auch persönliche Merkmale und Risiken mit berücksichtigt. Vergleichen lohnt sich hier auf jeden Fall, denn die Unterschiede beim geforderten Beitrag sind sehr deutlich. Wer sich für eine private Krankenversicherung entscheidet, sollte aber auch wissen, dass Familienangehörige ohne eigenes Einkommen hier nicht beitragsfrei mitversichert werden können, wie das beispielsweise bei einer freiwilligen Versicherung in einer gesetzlichen Krankenkasse der Fall ist.


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