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RIESTER-RENTE

Welche Produkte werden gefördert?

Der Gesetzgeber hat Richtlinien für Riester-Produkte vorgegeben, um sicherzustellen, dass die gesetzliche Förderung auch wirklich der Versorgung im Alter zugute kommt.

 

Die Privatrente ist sicher

Die Auszahlung des angesparten Kapitals muss als lebenslange monatliche Rente oder im Rahmen eines Auszahlungsplans mit lebenslangen Leistungen erfolgen. Die Rente darf erst ab Erreichen des gesetzlichen Rentenalters mit 65 gezahlt werden, bei vorgezogenem Ruhestand frühestens ab 60.

 

Zu Beginn der Auszahlung müssen die eingezahlten Beiträge vollständig zur Verfügung stehen, das Vorsorgekapital muss vor Pfändungen und Abtretungen geschützt sein.

 

Riester-Anbieter informieren jährlich

Der Anleger muss mindestens jährlich Informationen über den Kontostand, Verwendung des Kapitals, Kosten und Erträge erhalten. Die Gebühren für den Vertragsabschluss und Betrieb müssen über einen Zeitraum von fünf Jahren verteilt werden.

 

Bei Tod des Rentenberechtigten muss der Rentenanspruch auf Dritte übertragbar sein. Während der Einzahlungsphase hat der Anleger das Recht, den Anbieter zu wechseln. Auch bestehende Verträge können in die staatliche Förderung aufgenommen werden, wenn die vorgenannten Richtlinien in den "Altvertrag" integriert werden.

Vergleich und Angebot zur Riester-Rente

Die Riester-Rente ist ein staatlich geförderter Sonderfall der privaten Rentenversicherung. Gefördert werden alle Pflichtversicherten der gesetzlichen Rentenversicherung, aber auch Beamte, Richter und Soldaten.

Persönliches Angebot zur Riester Rente anfordern

Wunsch-Altersrente: 
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Wunsch-Anlagebetrag: 
 € im Monat
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In den privaten Krankenversicherungen kann man aus völlig unterschiedlichen Tarifen auswählen, wobei der gesetzlich verankerte Basistarif die medizinische Grundversorgung für die unteren Einkommensgruppen sicher stellt. Für Versicherte mit höheren Einkommen stehen verschiedene Wahltarife zur Auswahl, die man einzeln vertraglich sichern oder miteinander kombinieren kann. Je nach ausgewählter Zusatzleistung wird ein Beitrag ermittelt, der aber im Gegensatz zum Basistarif der privaten Krankenversicherer und der Pflichtversicherung in der Gesetzlichen auch persönliche Merkmale und Risiken mit berücksichtigt. Vergleichen lohnt sich hier auf jeden Fall, denn die Unterschiede beim geforderten Beitrag sind sehr deutlich. Wer sich für eine private Krankenversicherung entscheidet, sollte aber auch wissen, dass Familienangehörige ohne eigenes Einkommen hier nicht beitragsfrei mitversichert werden können, wie das beispielsweise bei einer freiwilligen Versicherung in einer gesetzlichen Krankenkasse der Fall ist.


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